"als 0,5 mg: 250, – EUR 4 Punkte, 1 Monat Verbot der Einreise Entscheidung wurden 500, – EUR, 4 Punkte, 3 Monate Ausgangssperre bestimmte Entscheidungen wurden bereits 750, – EUR , 4 Punkte, 3 Monate Ausgangssperre "Aber das ist schnell …
"als 0,5 mg: 250, – EUR 4 Punkte, 1 Monat Verbot der Einreise Entscheidung wurden 500, – EUR, 4 Punkte, 3 Monate Ausgangssperre bestimmte Entscheidungen wurden bereits 750, – EUR , 4 Punkte, 3 Monate Ausgangssperre "Aber das ist schnell …
normal bei 0,5. Aber wenn Sie in einen Unfall mit 0,3 zu bauen, und die Verantwortung, hat er auch fort.
mormal bei 0,5 promille
@jürgen
da liegst du aber heftig falsch. Bereits ab 0,3 Promille kann man sich gemäß § 316 STGB strafbar machen, wenn auch noch sogenannte alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzukommen.
Ab 1,1 Promille bei Kraftfahrern und 1,6 Promille bei Radfahrern ist § 316 sicher verwirklicht.
Kommt auch noch ein Unfall hinzu, der auf Alkohol zurückzuführen ist (wird ab 1,1 Promille bei Kraftfahrern unwiderleglich vermutet), ist nicht nur der Führerschein, sondern auch die Fahrerlaubnis weg.
Also lieber nichts trinken.
Die Gelben Seiten ist ein spezieller Abschnitt, wo der Verkehr ist es, was das Vergehen geahndet wird, wie a. Fahren unter dem Einfluss immer neblig. Gruß Eule
In der ungewöhnlichen Art und Weise wird die Polizei entscheiden, ob sie als 0,3 beteiligen können auf der Straße weiter zugelassen werden. Noch kein Verbrechen!
Bei auffälligen Befunden in der Straße haben Sie mehr als 0,3 Probleme auf dem Rad geht bis zu 1,6 (!!!), dann ist es auch auf den Lappen. Gehen Sie zu einem sicheren und nicht etwas trinken während der Fahrt!